Rauchschaden

Rauchschaden

Reinigung von Rauchpartikeln, Geruchsneutralisation, versicherungskonforme Dokumentation. Auch ohne offene Flamme.

Geruch und Belag entfernt.

Reaktion

Schnellstmöglich

Verfahren

Mehrstufig

Versicherer

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Dokumentation

Versicherungskonform

Nach anerkannten Normen · Mit der Versicherung abrechenbar · Berufshaftpflicht versichert · Fester Ansprechpartner

Nach einem Brand bleibt oft mehr zurück, als man auf den ersten Blick sieht. Rauch zieht bis in den letzten Winkel, in Räume, die das Feuer nie erreicht hat, und der Geruch setzt sich überall fest. Das ist belastend, gerade wenn man eigentlich nur zur Ruhe kommen möchte.

Wir reinigen die betroffenen Räume gründlich und nehmen den Brandgeruch mit. Und wir regeln die Abwicklung direkt mit Ihrer Versicherung, damit Sie sich darum nicht auch noch kümmern müssen.

Rauch verteilt sich, wo Luft hin will

Rauch transportiert feinste Partikel und Geruchsstoffe in jede Ritze einer Wohnung. Auch Räume ohne Sichtkontakt zum Brand sind betroffen. Die sichtbare Rußschicht ist nur ein Teil der Belastung. Die unsichtbare Geruchsfracht in Tapeten, Putz, Textilien und Lüftungsanlagen ist die eigentliche Aufgabe der Rauchsanierung.

Wir prüfen vor Ort, wie weit der Rauch gewandert ist, welche Materialien betroffen sind und welche Verfahren passen. Reinigung erfolgt vor Geruchsbehandlung. Wir dokumentieren jeden Arbeitsschritt für die Versicherung.

  • Sichtprüfung aller potenziell betroffenen Räume, auch ohne sichtbaren Belag
  • Reinigung mit HEPA-Sauger, Trockeneis oder spezialisierten Tüchern, je nach Oberfläche
  • Behandlung von Lüftungswegen, Hohlräumen und Schächten
  • Geruchsneutralisation mit Ozon, Hydroxyl oder thermischem Vernebeln
  • Schadstoffmessung und Übergabeprotokoll an Sie und die Versicherung

Anfrage stellen Angebot anfordern

Verrauchter Innenraum mit Rauchniederschlag an Wänden und Möbeln vor der Sanierung

Auf welcher Basis wir arbeiten

Diese Regelwerke bestimmen Vorgehen und Dokumentation.

  • VdS 2357. Richtlinien für die Brand- und Rauchschadensanierung des Verbands der Schadensversicherer.
  • TRGS 524. Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen.
  • BG BAU SR Schadenpräventionsrichtlinie. Sicherheitsanforderungen für Personal in Brandschadensanierung.
  • GefStoffV. Gefahrstoffverordnung für den Umgang mit Brandfolgesubstanzen.

Rauchschäden und unser Vorgehen

Welche Spuren Rauch hinterlässt und wie wir reagieren.

SchadensbildTypische UrsacheUnser Vorgehen
Rauchniederschlag an WändenVerbrennungsrückstände in der RaumluftTrockenreinigung, bei Bedarf Trockeneis oder Spezialreiniger
Geruch in TextilienEingelagerte Partikel und VOCsReinigung in spezialisierten Betrieben, ggf. Ersatz
Geruch in HohlräumenRauch in Wandaufbauten oder LüftungenQuellenreinigung, dann Ozon, Hydroxyl oder Versiegelung
Belag an ElektronikSaure Brandgase und feinste PartikelSpezialreinigung oder Bewertung Ersatzkauf
Vergilbung an LackenBrandgase mit SäureanteilBewertung Reinigung versus Neuanstrich

Wann Sie diese Leistung brauchen

Typische Situationen, in denen wir gerufen werden.

  • Wohnung: Kleiner Schwelbrand in der Küche, Rauchausbreitung über zwei Stockwerke, Reinigung und Geruchsbeseitigung in allen betroffenen Räumen.
  • Mehrfamilienhaus: Rauchschaden nach Kellerbrand, Sanierung der Treppenhäuser und Wohnungen entlang des Rauchwegs.
  • Gewerbebetrieb: Rauchausbreitung über die Lüftungsanlage, Reinigung des RLT-Systems mit Reinigung der angrenzenden Büroflächen.
Ablauf

So läuft es ab.

Ein klarer Weg von der ersten Anfrage bis zur dokumentierten Übergabe. Sie wissen jederzeit, was passiert und was es kostet.

01

Sofortkontakt

Sie melden sich telefonisch oder über das Formular. Bei akuten Schäden sind wir schnell persönlich erreichbar.

02

Begehung und Einschätzung

Wir kommen vor Ort, prüfen Umfang und Situation und sagen ehrlich, was sinnvoll ist. Kostenlose Ersteinschätzung, ohne Vorabkosten.

03

Durchführung

Mit eigenem Team und eigener Technik, klaren Zwischenständen und festen Verantwortlichkeiten. Keine versteckten Kosten.

04

Übergabe und Dokumentation

Abnahme gemeinsam mit Ihnen, prüfsichere Dokumentation für die Versicherung oder Ihre Unterlagen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Rauchschaden? Wir kümmern uns.

Schildern Sie kurz Ihre Lage. Wir kommen vorbei, schauen uns die Situation an und sagen ehrlich, was nötig ist. Ohne Vorabkosten, ohne Verkaufsdruck.

Häufige Fragen

6 Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Brand- und Rauchschadensanierung?

Brandschadensanierung adressiert alle Spuren eines Brands inklusive Hitze-, Lösch- und Rußschäden am Brandort selbst. Rauchschadensanierung konzentriert sich auf die Spuren, die der Rauch in angrenzenden Räumen, Lüftungsanlagen oder Hohlräumen hinterlassen hat, oft auch ohne sichtbares Feuer.

Lässt sich Brandgeruch wirklich entfernen?

Ja, wenn die Quelle adressiert wird. Reines Übersprühen mit Duftstoffen reicht nicht. Verfahren wie Ozonbehandlung, Hydroxylgeneratoren und gezielte Reinigung wirken an der Wurzel. Eine Reinigung der belasteten Materialien muss vor der Geruchsbehandlung erfolgen.

Übernimmt die Versicherung die Rauchsanierung?

In der Regel ja. Schäden am Gebäude trägt meist die Wohngebäudeversicherung, Schäden am Hausrat die Hausratversicherung. Voraussetzung ist eine versicherte Schadensursache. Wir rechnen direkt mit der Versicherung ab und liefern alle nötigen Nachweise.

Wie lange dauert eine Rauchsanierung?

Das hängt von Größe und Ausbreitung ab. Kleinere Wohnungen sind oft in wenigen Tagen abgeschlossen, größere Objekte oder Lüftungsanlagen brauchen mehrere Wochen. Wir nennen einen realistischen Zeitrahmen nach der Begutachtung.

Was kostet eine Rauchsanierung?

Den Preis bestimmen Größe, Ausbreitung, Materialvielfalt und Aufwand bei Lüftungs- oder Hohlraumarbeiten. Wir nennen erst nach einer Begutachtung einen belastbaren Preis. In den meisten Fällen übernimmt die Versicherung.

Können wir während der Sanierung im Haus bleiben?

Bei kleinem Schadensumfang oft ja, mit räumlicher Trennung. Bei größeren Schäden und während der Geruchsbehandlung müssen die betroffenen Räume gesperrt werden. Versicherungen tragen meist die Ersatzwohnungskosten.

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