Wenn die Feuerwehr die Brandstelle verlassen hat, ist das Schadensbild oft erst der Anfang. In den folgenden Stunden entscheidet sich, was an Gebäudesubstanz und Hausrat noch zu retten ist und welche Folgeschäden hinzukommen. Ruß, Brandgase und das Löschwasser arbeiten weiter, auch wenn das Feuer aus ist. Wer die ersten Schritte richtig setzt, begrenzt den Schaden und schafft die Grundlage für eine geordnete Sanierung.
Wann die Brandstelle wirklich freigegeben ist
Die Feuerwehr gibt eine Brandstelle frei, sobald keine akute Brandgefahr mehr besteht. Das ist nicht gleichbedeutend mit unbedenklicher Nutzbarkeit. Glutnester können in Hohlräumen oder Dämmschichten noch Stunden lang Energie abgeben. Konstruktionen aus Holz oder Stahl können durch Hitze ihre Tragfähigkeit verloren haben. Brandgase und Ruß belasten die Raumluft, oft auch dann, wenn der Geruch erträglich erscheint.
Wer als Eigentümer oder Mieter die Räume wieder betritt, sollte sich auf die Aussage der Feuerwehr verlassen, dass die akute Gefahr vorbei ist, aber selbst noch einmal kurz prüfen: gibt es sichtbar verformte tragende Bauteile, riecht es deutlich nach Brandgas, sind elektrische Leitungen sichtbar beschädigt? Bei jedem dieser Punkte ist es klüger, vorerst draußen zu bleiben und einen Sachverständigen oder einen erfahrenen Sanierungsbetrieb hinzuzuziehen.
Bei größeren Bränden, bei denen die Statik in Frage steht, ist die Freigabe für das Wiederbetreten Aufgabe eines Statikers, nicht der Feuerwehr. Bis dahin gehört die Brandstelle abgesperrt und unzugänglich für unbefugte Personen.
Welche Schutzausrüstung Sinn ergibt
Bei der ersten Begehung nach einem Brand sind Schutzmaßnahmen kein Übertreiben, sondern Standard. Eine partikelfilternde Halbmaske der Klasse FFP3 schützt die Atemwege vor Rußpartikeln und teilweise auch vor Brandgasen. Geschlossene Kleidung mit langen Ärmeln und langer Hose verhindert Hautkontakt mit Ruß. Robuste Schuhe schützen vor Trümmern und Resten. Einweg-Handschuhe ergänzen den Schutz beim Greifen verrußter Gegenstände.
Ruß ist nicht einfach nur schmutzig. Er enthält je nach Brandgut eine Mischung aus Kohlenstoffpartikeln, Kondensaten von Verbrennungsprodukten, teilweise auch Schwermetallen, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und korrosiven Säuren. Hautkontakt führt zu Reizungen, Einatmen zu Reizungen und potenziell zu längerfristigen Belastungen. Eine normale OP-Maske aus dem Hausgebrauch reicht hier nicht, weil sie die feinen Rußpartikel nicht zurückhält.
Bei kleineren Bränden, etwa einer abgebrannten Kerze oder einem verbrannten Topf, reicht eine einfache Begehung mit FFP2-Maske und Handschuhen. Bei größeren Bränden mit verrußten Wänden, durchnässtem Hausrat und beißendem Geruch ist das volle Paket angebracht. Wir bringen die Schutzausrüstung bei jeder Begehung selbstverständlich mit.
Was Sie nicht selbst tun sollten
Vier Dinge sollten Sie nach einem Brand nicht selbst angehen, auch wenn der Reflex naheliegt. Erstens: nichts vorschnell wegwerfen. Was verkohlt oder durchnässt aussieht, kann für den Sachverständigen oder Versicherer wichtig für die Schadensbewertung sein. Erst nach Freigabe entsorgen.
Zweitens: Strom und Heizung nicht eigenmächtig wieder einschalten. Brandhitze und Löschwasser können Leitungen, Steckdosen und Geräte beschädigt haben. Ein unbemerkter Kurzschluss kann einen Folgebrand auslösen. Die Wiedereinschaltung gehört in die Hände eines Elektrikers und gegebenenfalls eines Heizungsfachbetriebs.
Drittens: nicht wischen oder schrubben. Frische Rußablagerungen sind oft trocken und lassen sich mit Spezialtechnik trocken absaugen. Wer mit Wasser oder Lappen darüber geht, drückt den Ruß in die Oberfläche und macht aus einer reinen Sanierung eine Komplett-Erneuerung des Bauteils.
Viertens: keine Renovierungsarbeiten beginnen, bevor die Sanierung abgeschlossen und dokumentiert ist. Wer zu früh tapeziert oder streicht, schließt Rußrückstände und Geruchsstoffe ein, die später als Geruch oder als gesundheitliches Problem wieder auftauchen.
Wen Sie anrufen sollten und in welcher Reihenfolge
Die Reihenfolge der Anrufe richtet sich nach Akutheit und Verantwortlichkeit. Direkt nach Freigabe ist der Einsatzbericht der Feuerwehr ein wichtiges Dokument. Er enthält Zeitpunkt, mutmaßliche Ursache und Umfang des Einsatzes und wird später vom Versicherer angefordert. Den Bericht erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen Feuerwehr.
Parallel sollten Sie die Versicherung verständigen. Bei Wohngebäudeschäden ist das die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, bei beweglichen Sachen die Hausratversicherung des Bewohners. Eine telefonische Erstmeldung mit Versicherungsnummer, Schadensdatum und kurzer Beschreibung reicht für den ersten Schritt. Die ausführliche schriftliche Meldung folgt zeitnah.
Bei einer Mietwohnung ist außerdem der Vermieter oder die Hausverwaltung zu informieren. Das ist nicht nur Höflichkeit, sondern auch mietrechtliche Pflicht. Den Sanierungsbetrieb können Sie früh einbinden, in der Regel auch vor dem ersten ausführlichen Versicherungskontakt. Wir kümmern uns dann um die Sicherung des Hausrats, den Beginn der Sanierungsmaßnahmen und die versicherungstaugliche Dokumentation.
Was in den nächsten 24 Stunden passieren sollte
In den ersten 24 Stunden nach einem Brand passieren idealerweise einige Dinge in dieser Reihenfolge. Direkt nach der Freigabe durch die Feuerwehr ein kurzer Vor-Ort-Termin, um eine erste Bestandsaufnahme zu machen und akute Gefahren auszuschließen. Dann die Schadensmeldung an den Versicherer und gegebenenfalls den Vermieter. Anschließend, sofern noch nicht passiert, die telefonische Kontaktaufnahme mit einem Sanierungsbetrieb.
Im weiteren Verlauf der ersten 24 Stunden geht es darum, die Schadenausweitung zu stoppen. Das heißt: durchgebrochene Bereiche provisorisch abdecken, damit kein Regen weitere Schäden verursacht. Türen und Fenster ausreichend lüften, ohne dass es zu Zugbildung kommt, die den Ruß weiter verteilt. Empfindlichen Hausrat aus dem stark belasteten Bereich evakuieren und in einem unbelasteten Raum oder bei einer Spedition zwischenlagern. Wertgegenstände und wichtige Dokumente sichern.
Was in den ersten 24 Stunden nicht passieren muss, ist das vollständige Sanieren. Eine professionelle Sanierung braucht Vorbereitung, Schadens-Aufnahme und oft auch Material, das nicht spontan verfügbar ist. Die ersten 24 Stunden geben das Tempo vor und sichern die Lage, die eigentliche Sanierung beginnt danach. Einen kürzeren Überblick über den Sanierungsablauf insgesamt liefert der Ratgeber-Beitrag Brandschadensanierung im Ablauf.
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