Wohngebäude- und Hausratversicherung decken unterschiedliche Werte. Eine klare Abgrenzung erspart Streit im Schadenfall. Wer die Aufgabenteilung kennt, vermeidet Doppelversicherung an einer Stelle und Lücken an anderer. Was als Gebäudezubehör gilt, wann Hausrat greift und wie sich die beiden Policen im Schadenfall ergänzen, sind die zentralen Fragen.
Was zur Wohngebäudeversicherung zählt
Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist. Wände, Dach, Fenster, Türen, fest verlegte Bodenbeläge, Heizung, Sanitäranlagen, fest installierte Küchen, soweit als Gebäudebestandteil definiert. Auch Garagen und Carports gehören in der Regel dazu, wenn sie auf demselben Grundstück stehen.
Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers deckt das Gebäude im engeren Sinne, also alle Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden sind. Dazu zählen Mauerwerk, Decken, Dächer, Fenster, Türen, Bodenbeläge im fest verbauten Zustand wie Estrich oder Parkett, fest verbaute Sanitär- und Heizungstechnik, Einbauküchen, soweit sie als Gebäudezubehör gelten, sowie Anbauten wie Carports und Garagen.
Versicherungsnehmer ist immer der Eigentümer der Immobilie. Bei vermieteten Wohnungen ist der Vermieter Versicherungsnehmer, der Mieter ist nicht direkt versichert. Eigentumswohnungen werden über die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft versichert, jeder Eigentümer trägt seinen anteiligen Beitrag.
Was zur Hausratversicherung zählt
Alles, was Sie beim Umzug mitnehmen würden. Möbel, Kleidung, Elektronik, Geschirr, Bücher, Hausrat im weiteren Sinn. Auch Wertgegenstände wie Schmuck sind versichert, oft begrenzt auf eine pauschale Summe oder über eine Wertsachenklausel.
Die Hausratversicherung deckt alle beweglichen Sachen in der Wohnung. Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektronik, Haushaltsgegenstände, Sportgeräte, gegebenenfalls auch Wertgegenstände wie Schmuck oder Bargeld bis zu vereinbarten Grenzen. Versicherungsnehmer ist der Bewohner der Wohnung, unabhängig davon, ob er Mieter oder Eigentümer ist.
Die Versicherungssumme wird oft anhand der Wohnfläche pauschal berechnet, mit einem Wert pro Quadratmeter. Wer wertvollere Einrichtung hat, etwa hochwertige Antiquitäten, Designer-Möbel oder umfangreiche Sammlungen, sollte die Versicherungssumme entsprechend anpassen, um Unterversicherung zu vermeiden.
Grauzonen, die Konflikte erzeugen
Eingebaute Küchen, fest montierte Schränke, manche Bodenbeläge. Wer eine Wohnung mit eingebauter Küche kauft oder mietet, sollte klären, ob diese als Gebäudebestandteil oder als Hausrat versichert ist. Die Bewertung kann von Versicherer zu Versicherer abweichen.
Einige Bauteile sind weder eindeutig Gebäude noch eindeutig Hausrat. Einbauküchen sind ein klassischer Streitfall: sind sie fest mit dem Gebäude verbunden, gelten sie als Gebäudezubehör. Sind sie als individuell mitgenommene Einrichtung zu verstehen, fallen sie unter Hausrat. Im Einzelfall hängt das von der baulichen Ausführung und der Eigentumssituation ab.
Ähnliches gilt für Bodenbeläge wie Teppichboden oder lose Parkett-Beläge, für eingehängte Schränke oder für hochwertige Sanitärobjekte. Solche Grenzfälle werden im Schadenfall zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherer abgestimmt, im Idealfall ohne Streit, gelegentlich aber mit langwierigen Diskussionen.
Wann beide Policen parallel zahlen
Bei größeren Schäden ist meist beides betroffen. Wand und Boden gehen an die Wohngebäudeversicherung, Möbel und Inventar an die Hausratversicherung. Wir koordinieren die Dokumentation so, dass beide Versicherer parallel arbeiten können.
In den meisten Wasser- und Brandschadenfällen sind beide Policen gleichzeitig betroffen. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Gebäudeschäden, die Hausratversicherung die Schäden am Inventar. Beide Versicherer arbeiten dabei parallel, koordinieren sich aber oft direkt, um Doppelarbeit und Doppelerstattungen zu vermeiden.
Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, beide Versicherer parallel zu informieren. Bei Mietverhältnissen läuft die Gebäudemeldung über den Vermieter, die Hausratmeldung übernimmt der Mieter selbst. Die Sanierungs- und Reinigungsleistungen werden in der Regel von einem Sanierungsbetrieb erbracht, der die Leistungen aufteilen und gegenüber beiden Versicherern getrennt abrechnen kann.
Was eine Unterversicherung bedeutet
Wer den Versicherungswert zu niedrig angesetzt hat, bekommt im Schadenfall nur anteilig erstattet. Bei Wohngebäude wird der Wert oft über den Wert 1914 oder einen Pauschalbetrag berechnet, bei Hausrat über Quadratmeter und Standardwerte. Eine Anpassung nach Renovierungen ist sinnvoll.
Wenn die Versicherungssumme deutlich unter dem tatsächlichen Wert des versicherten Gegenstands liegt, kann der Versicherer im Schadenfall die Erstattung proportional kürzen. Beispiel: ist eine Wohnung tatsächlich mit Hausrat im Wert von 80.000 Euro ausgestattet, aber nur mit einer Versicherungssumme von 40.000 Euro versichert, kann der Versicherer im Schadensfall nur die Hälfte der Schadenshöhe erstatten.
Viele moderne Hausratverträge enthalten einen sogenannten Unterversicherungsverzicht, bei dem der Versicherer auf diese Kürzung verzichtet, wenn die Versicherungssumme nach der vereinbarten Pauschalformel berechnet wurde. Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft regelmäßig, ob die Versicherungssumme noch dem tatsächlichen Wert entspricht, und passt sie bei Bedarf an.
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