Was tun nach einem Brand?

Nach dem Brand entscheiden die ersten Stunden über den Aufwand der Sanierung. Wer richtig handelt, beschleunigt auch die Versicherungsregulierung. Wer die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge geht, begrenzt sowohl den Sachschaden als auch das Risiko, dass die Versicherung die Regulierung kürzt.

In den ersten Stunden

Schutz der Wohnung gegen Wettereinflüsse, falls Fenster oder Türen beschädigt sind. Notabsperrung, Notdach, einfache Folien reichen oft. Wer einen Notdienst beauftragt, sollte die Versicherung informieren oder Belege aufbewahren.

Direkt nach der Freigabe der Brandstelle durch die Feuerwehr beginnt eine andere Etappe. Glutnester können noch Stunden lang aktiv sein, Konstruktionen können durch die Hitze instabil geworden sein, die Raumluft ist mit Brandgasen und Rußpartikeln belastet. Wer die Räume zu früh betritt, riskiert sowohl gesundheitliche Belastung als auch Folgeschäden durch unkoordinierte Bewegung im verrußten Bereich.

Sinnvoll ist eine erste kurze Begehung mit Schutzausrüstung, idealerweise mit einem fachlich geschulten Sanierer oder Sachverständigen. Diese Begehung dient der ersten Lageeinschätzung, der Sicherung wichtiger Wertgegenstände und der Festlegung der nächsten Schritte, etwa Notabdeckungen bei Dachbeschädigung oder Absperrung gegen Zutritt Unbefugter.

Was Sie nicht selbst tun sollten

Ruß abwischen. Reibung drückt Schadstoffe in Materialien und vergrößert den Schaden. Möbel und Inventar wegräumen, bevor sie dokumentiert sind. Beides erschwert die spätere Begutachtung durch Versicherer oder Sachverständige.

Vier Reflexe sollten Sie unterdrücken. Erstens: nichts wegwerfen, auch wenn es verkohlt oder durchnässt aussieht. Die Versicherung braucht die Möglichkeit, den Schaden zu begutachten, vor jeder Entsorgung. Zweitens: Strom und Heizung nicht ohne Prüfung wieder einschalten. Hitzeschäden an Leitungen können Kurzschlüsse oder Folgebrände verursachen.

Drittens: nicht wischen oder schrubben. Frischer Ruß lässt sich trocken absaugen und mit Chemieschwämmen entfernen. Wer mit Wasser oder Lappen darüber geht, drückt den Ruß in die Oberfläche und macht aus einer Reinigung eine Erneuerung. Viertens: keine Renovierungsarbeiten beginnen, bevor die Sanierung dokumentiert abgeschlossen ist.

Wen Sie informieren

Versicherung und Sanierer parallel. Bei Mietwohnungen zusätzlich Vermieter oder Hausverwaltung. Die Reihenfolge ist weniger wichtig als die Vollständigkeit. Die Versicherung möchte oft eine erste schriftliche Schadensmeldung, kann aber bereits am Telefon erste Schritte freigeben.

Die Reihenfolge der Anrufe richtet sich nach Akutheit. Direkt nach Freigabe ist der Einsatzbericht der Feuerwehr ein wichtiges Dokument für die spätere Versicherungsregulierung. Den Bericht erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen Feuerwehr.

Parallel verständigen Sie die Versicherung. Bei Wohngebäudeschäden ist das die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, bei beweglichen Sachen die Hausratversicherung des Bewohners. Eine telefonische Erstmeldung mit Versicherungsnummer, Schadendatum und kurzer Beschreibung reicht für den ersten Schritt. Bei Mietwohnungen kommt der Vermieter als dritter Adressat hinzu.

Was die Versicherung an Unterlagen erwartet

Schadensanzeige mit Datum, Ort, vermuteter Ursache, betroffenen Räumen. Foto-Dokumentation. Inventarliste bei Hausrat. Polizei- oder Feuerwehr-Aktenzeichen, falls vorhanden. Kostenvoranschläge der beauftragten Gewerke.

Eine vollständige Schadenakte enthält mehrere Bausteine: eine schriftliche Schadensbeschreibung mit Datum, Ort und Verlauf, Fotos vom Schadensbild aus mehreren Winkeln, den Einsatzbericht der Feuerwehr, eine Liste betroffener Hausratsgegenstände mit Wertangabe, das Sanierungsangebot und gegebenenfalls Rechnungen für bereits getätigte Notmaßnahmen.

Bei Hausratschäden helfen Belege wie Kaufrechnungen, Kontoauszüge oder Online-Bestellbestätigungen, den Wert zu belegen. Wo keine Originalbelege mehr existieren, weil sie selbst vom Brand betroffen sind, akzeptieren Versicherer auch schriftliche Aufstellungen mit plausiblen Wertangaben. Bei besonders wertvollen Einzelstücken ist eine separate Bewertung sinnvoll.

Was wir als Sanierer dazu beitragen

Schadenaufnahme mit detaillierter Foto-Dokumentation, Bewertung des Sanierungsaufwands, Kostenvoranschlag in versicherungstauglicher Form, Direktabrechnung auf Wunsch. Wir koordinieren mit dem Sachverständigen, soweit beauftragt.

Wir liefern die fachliche Begehung, die versicherungstaugliche Schadensdokumentation, die Schadensaufnahme mit Foto und Aufmaß, und auf Wunsch die Direktabrechnung mit der Versicherung. Damit nehmen wir Eigentümern und Mietern einen großen Teil der administrativen Last ab.

Im Sanierungsablauf folgen wir den Richtlinien der VdS 2357, dem fachlichen Standard für Brandschadensanierung in Deutschland. Schwarzbereich-Abschottung, Reinigung mit zugelassenen Verfahren, dokumentierte Übergabe an die nachfolgenden Gewerke. Was wir nicht tun, ist die bauliche Wiederherstellung. Die übernehmen Stuckateur, Maler oder Bodenleger nach Abschluss unserer Reinigung.

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