Was tun nach einem Wasserschaden?

Wasser stoppen, Strom prüfen, Schaden dokumentieren, dann Sanierer und Versicherung. Eine klare Reihenfolge beschleunigt die Regulierung. Wer die Reihenfolge der ersten Stunden kennt, begrenzt den Folgeschaden und hat im Versicherungsverfahren eine deutlich stärkere Position.

Sicherheit zuerst

Strom in betroffenen Räumen abschalten, bevor Sie die Stelle betreten. Wasser stoppen über Eckventil, Hauptwasserhahn oder Stockwerkabsperrung, je nach Ursache. Bei akuter Gefahr Feuerwehr oder den Notdienst des Versorgers anrufen.

Vor jedem Aufräum-Reflex steht die Sicherheits-Frage. Bei größeren Wasserschäden mit Strom-Kontakt sollte der betroffene Stromkreis abgeschaltet werden, bevor jemand in die Pfütze tritt. Identifizieren Sie den zuständigen Sicherungskreis im Sicherungskasten und legen Sie nur diese eine Sicherung um, statt reflexhaft den Hauptschalter zu ziehen.

Bei Wasseraustritten aus Heizungsleitungen oder bei sehr starkem Wasserdruck sollte zudem die Wasserzufuhr abgesperrt werden. Drei Absperrebenen stehen typischerweise zur Verfügung: direkt am Gerät, in der Wohnung oder auf dem Stockwerk, und im Keller am Hauptanschluss. Beginnen Sie mit der ortsnächsten Absperrung.

Was als Erstes dokumentiert werden sollte

Fotos vom Schaden, vom mutmaßlichen Ursprung des Wassers, vom Wasserstand. Wenn möglich auch ein kurzes Video. Diese Dokumentation hilft der Versicherung, den Schaden einzuordnen, ohne dass alles bis zum Ortstermin unverändert bleiben muss.

Versicherungen rekonstruieren den Schadensumfang aus Ihrer Dokumentation. Was nicht fotografiert ist, lässt sich später schwer beweisen. Daher: fotografieren Sie vor jeder Aufräumarbeit, aus mehreren Winkeln, mit Übersichts- und Detailaufnahmen. Den Ursprung des Wassers fotografieren, falls erkennbar, etwa eine geplatzte Leitung oder ein gerissener Schlauch.

Bei Möbeln und Inventar das gleiche Vorgehen. Foto vom Gegenstand am Schadensort, bevor er bewegt wird. Listen mit Kaufbelegen sind hilfreich, sofern vorhanden. Bei größeren Wasserständen ist eine Markierung des Höchststands an der Wand sinnvoll, sofern das Wasser bereits abläuft.

Was Sie selbst tun und was Sie nicht selbst tun sollten

Stehendes Wasser können Sie abschöpfen oder mit einem Sauger entfernen. Was Sie nicht selbst entsorgen sollten: durchnässte Möbel, Bodenbeläge, Inventar. Die Versicherung möchte den Schaden bewerten, bevor er entsorgt wird, oder zumindest dokumentiert haben.

Selbst können Sie sicher tun: stehendes Wasser mit Eimern oder Nasssauger entfernen, sichtbare Pfützen auswischen, Möbel und Hausrat aus dem Wasserbereich evakuieren, Türen und Fenster zur Belüftung öffnen. Diese Sofortmaßnahmen begrenzen die weitere Schadensausbreitung und sind ausdrücklich von der Schadensminderungspflicht erwartet.

Was Sie besser nicht selbst tun: Estrich oder Dämmschichten in Eigenregie trocknen. Hohlraumfeuchte ist mit Haushaltsmitteln nicht zu erreichen. Wer mit Heizlüftern arbeitet ohne Entfeuchter, treibt die Feuchte als Dampf in benachbarte Bereiche, ohne sie aus dem Material zu entfernen. Auch das Verschließen feuchter Bauteile mit neuer Tapete oder Sockelleisten ist riskant, weil so Schimmel im Verborgenen wachsen kann.

Wer wann informiert werden sollte

Versicherung möglichst schnell, telefonisch reicht für die erste Meldung. Sanierer parallel, damit die Trocknung zügig starten kann. Bei Mietwohnungen Vermieter oder Hausverwaltung dazu. Die meisten Wohngebäudepolicen schließen Leckortung ein, falls die Ursache unklar ist.

Bei akuter Gefahr ist die Feuerwehr oder der Notdienst des Wasserversorgers die richtige Adresse, etwa bei unkontrolliert ausströmender Steigleitung. Bei Mietwohnung sofort den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren, das ist mietrechtliche Pflicht zur Schadensanzeige.

Bei Eigentum die Wohngebäudeversicherung melden, parallel bei beweglichen Sachen auch die Hausratversicherung. Den Sanierungsbetrieb können Sie früh einbinden, oft auch vor dem ersten ausführlichen Versicherungskontakt. Wir kümmern uns dann um die ersten Sicherungsmaßnahmen, eine versicherungstaugliche Dokumentation und auf Wunsch die Direktabrechnung mit dem Versicherer.

Was die Trocknung kostet und wer zahlt

Bei einem versicherten Wasserschaden ist die Trocknung Teil der Schadenregulierung. Auf Wunsch rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Eine vorherige Freigabe durch den Versicherer beschleunigt den Start. Die Dauer der Trocknung hängt von Material, Schadensgröße und gewähltem Verfahren ab.

Eine technische Trocknung kostet typischerweise im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich, abhängig von Schadensumfang, Geräteanzahl und Trocknungsdauer. Bei einem versicherten Leitungswasserschaden trägt diese Kosten in der Regel die Wohngebäudeversicherung, oft direkt mit dem Sanierer abgerechnet.

Mehrkosten für Strom durch die Trocknungsgeräte sind ebenfalls grundsätzlich erstattungsfähig, sofern sie über das übliche Maß hinausgehen. Ein Lärmprotokoll und ein Strommessprotokoll sind dann nützliche Belege, die wir auf Wunsch mitliefern. Bei nicht versicherten Schäden, etwa bei nicht abgeschlossener Elementarschadenversicherung, bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen.

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